Regionalbudget


Das Regionalbudget kommt!

Die ILE Südries-Kesseltal setzt das Förderprogramm 2027 zum zweiten Mal um – reichen Sie ab 01.09.2027 Ihre Projektanträge ein!

Die ILE-Region Südries-Kesseltal hat die Umsetzung des Förderprogrammes „Regionalbudget“ beschlossen. Damit können im Jahr 2027 Kleinprojekte von Vereinen, Privatpersonen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Kirchen oder Kommunen gefördert werden:

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Die ILE-Region Südries-Kesseltal hat die Umsetzung des Förderprogrammes „Regionalbudget“ beschlossen. Damit können im Jahr 2027 Kleinprojekte von Vereinen, Privatpersonen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Kirchen oder Kommunen gefördert werden:

  • Das Regionalbudget dient der Förderung von Kleinprojekten mit förderfähigen Gesamtkosten von maximal 20.000 EUR. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf (Zuschuss) von unter 500 EUR werden nicht gefördert.
  • Der Fördersatz beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal werden jedoch höchstens 10.000 Euro pro Projekt ausbezahlt.
  • Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Der Eigenanteil kann also durch Drittmittel gedeckt werden.

Zulässig sind die verschiedensten Kleinprojekte, sofern sie zur Weiterentwicklung der Region beitragen und den Zielen des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) sowie der Förderrichtlinie der Region entsprechen.

Zudem dürfen die Projekte noch nicht begonnen worden sein und müssen bis zum 20. September 2027 vollständig umgesetzt und abgerechnet werden können.

Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren finden Sie in unserem → Förderaufruf    

Um am Auswahlverfahren teilzunehmen, können Projektanträge im Zeitraum vom 01. September 2027 bis zum 31. Oktober 2027 eingereicht werden.

Nutzen Sie hierfür die Förderanfrage und senden Sie diese per E-Mail an das Team der Umsetzungsbegleitung (s. Kontakt).

Wir freuen uns über Ihre Anträge und die Möglichkeit, das Engagement in der Region zu unterstützen! Gerne beraten wir interessierte Projektträger auch telefonisch oder per E-Mail. Beachten Sie außerdem unsere → Hinweise für Antragsteller, diese liefern einige wichtige Hinweise, die bei der Antragstellung, Projektumsetzung und späteren Abrechnung der Projekte zu beachten sind. Darin enthalten ist außerdem ein Ablaufschema, das zeigt wer wann wofür zuständig ist.

Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften für ILE-Zusammenschlüsse und Kleinprojekteträger: Es ist seitens des Zuwendungsempfängers öffentlich auf die Herkunft der Fördermittel für das Regionalbudget hinzuweisen. Hat der Zuwendungsempfänger eine offizielle Internetseite und/oder eine entsprechende offizielle Social-Media-Seite (z. B. Instagram, YouTube, Facebook, Twitter, TikTok, Pinterest, Snapchat) mit Bezug zum Fördervorhaben, so ist dort bei allen geförderten Investitionen mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens auf die finanzielle Unterstützung durch Landes- und Bundesmittel hinzuweisen. Dies gilt auch für Informationsmaterialien wie Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter, Plakate, Konzepte, Studien, Informationstafeln, Werbeartikel, die zur Durchführung des Vorhabens für die Öffentlichkeit oder für Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bestimmt sind.

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Kontakt

Verantwortliche Stelle: Gemeinde Mönchsdeggingen

Beratung und Antragstellung über:
Umsetzungsbegleitung ILE Südries-Kesseltal

Franziska Breiter
Tel.: 0176 / 46 66 38 94, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Annika Hiller

Tel.: 0171 527 23 50, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weiterführende Informationen

⇒ Förderaufruf 

⇒ Auswahlkriterien 

⇒ Hinweise für Antragsteller 

⇒ Förderanfrage Regionalbudget 2027 

⇒ Beachten Sie auch das Merkblatt des Ministeriums zur Durchführung von Kleinprojekten 

⇒ Merkblatt De-Minimis (Gewerbe)Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe) zu beachten und ggf. eine Erklärung zusätzlich zum Antrag abzugeben:
–> De-Minimis-Erklärung (Gewerbe) 

⇒ Durchführungsnachweis (dieses Formular ist nach Abschluss des Projektes per Mail inkl. der zugehörigen Unterlagen bei der Umsetzungsbegleitung einzureichen)

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⇒ Weitere Informationen zum Regionalbudget finden Sie im Förderwegweiser des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 

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